AGB für Gastronomien (Terms-of-Use)

Präambel
1.1. Hey Order (nachfolgend HO) stellt Soft- und Hardware zur Vermittlung von Gastronomieleistungen (nachfolgend Gastroleistungen) für gastronomische Betriebe (nachfolgend Gastropartner) zur Verfügung, die über die HO Anwendung (nachfolgend APP) genutzt wird.

1.2. Nutzer der App (nachfolgend Gastrokunden) können über die App Gastroleistungen des Gastropartners zur Vorortverzehr oder To-Go bestellen und bezahlen. Der Vertrag über die Leistungen kommt dabei ausschließlich zwischen dem Gastropartner und dem Gastrokunden zustande.

1.3. HO ist jederzeit berechtigt, die AGB mit einer Frist von zwei Wochen zu äpndern. Dem Gastropartner steht bei der Änderung ein Sonderkündigungsrecht innerhalt von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung zu.

Vertrag und Laufzeit
Der Vertrag zwischen Gastropartner und HO kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Hard- und Software
HO stellt dem Gastropartner die zur Nutzung des Services notwendige Hardware entweder zur Miete oder zum Kauf zur Verfügung. Die Software wird während der Vertragslaufzeit gemietet. Mit Vertragsende müssen die gemieteten Hardware-Komponenten an HO zurückgegeben werden.

Setup und Setup-Fee
Für die erstmalige Einrichtung der Hard- und Software erhält HO die im Bestellprozess vereinbarte Einrichtungsgebühr. Der Umfang der Einrichtung bestimmt sich nach dem bestellten Paket.

Services von Hey Order
5.1. HO ermöglicht es dem Gatropartner, dass Gastrokunden von ihrem Platz aus kontaktlos per App eine Bestellung abgeben und diese bezahlen können.

Dazu bietet HO dem Gastropartner die Möglichkeit per App den gesamten Bestell- und Leistungserbringungsprozess digital darzustellen. Der Gastronutzer kann in seiner App-Ansicht die komplette zuvor vom Gastropartner eingestellte Leistungspalette einsehen, bestellen und bezahlen.

5.2. HO ist berechtigt, im Rahmen der App selbst oder durch Dritte Werbung einzublenden. Diese Werbeeinblendungen stören jedoch nicht den Ablauf und die Funktionsfähigkeit der App. HO ist ebenso berechtigt, über die App Informationen betreffend Neuerungen oder Angebote an den Gastrokunden zu senden.

5.3. Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der HO App gewährleistet HO zu 99% im Jahresmittel.

Abwicklung der Bestellung
HO vermittelt über die APP Bestellungen zwischen Gastrokunden und Gastropartner. HO ist kein Vertragspartner des Gastrokunden und auch nicht für die Erfüllung der Bestellung verantwortlich.

Zahlungsverkehr
7.1. Bei Bestellungen, die der Gastrokunde über die App bezahlt, handelt HO als Inkassobevollmächtigter des Gastropartners. Zahlungen die über die App geleistet werden, werden so behandelt, als habe der Gastrokunde direkt an den Gastropartner geleistet.

7.2. HO bedient sich zum Einziehen und Weiterleiten der Forderung eines oder mehrerer Zahlungsdienstleisters (im folgender Paymentdienstleister), die die Einnahmen im Vereinbarten Rhythmus abzüglich entstandener Gebühren an den Gastrokunden auszahlen. Es ist daher eine Voraussetzung, dass der Gastropartner neben dem Vertrag mit HO einen Akzeptanz- und Händlervertrag mit dem Paymentdienstleister eingeht. Dabei gelten neben diesen AGB auch noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paymentdienstleister.

7.3. HO haftet nicht für Fehler der Paymentdienstleister.

Vergütung
Für die Services von HO erhält HO vom Gastropartner die bei Vertragsschluss vereinbartenn Gebühren. Sämtliche Gebühren verstehen als Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Grundlage für die vereinbarten Provisionen ist die für den Gastropartner vereinnahmten Brutto-Warenkörbe inklusive Trinkgeld.

Vertraulichkeitserklärung
9.1. Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt der erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.

9.2. Die Daten, die im Rahmen der Serviceerbringung vom Gastropartner an HO übermittelt werden, dürfen von HO ausgewertet und zur Abrechnung und Verbesserung des Services genutzt und mit Dritten geteilt werden. Der Nutzung dieser Daten stimmt der Gastropartner ausdrücklich zu.

Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Haftung
11.1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HO, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.

11.3. Die Einschränkungen dieses Paragraphs gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HO, sofern die Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.4. Ansprüche aus dem ProdHaftG bleiben unberührt.

Referenz und Werbung
12.1. HO darf das Partnerrestaurant in seiner Kommunikation online und offline als Referenzkunden benennen, das jeweilige Logo verwenden und bei Produktpräsentationen zeigen und nennen.

12.2. Der Gastropartner darf das Logo von Hey Order zu Werbezwecken innerhalb und außerhalb des Gastrobetriebs nutzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstandsvereinbarung
13.1. Für Verträge mit Unternehmern ist Hannover als Erfüllungsort vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für solche Verträge ist Hannover.

13.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand 1.03.2024
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